Erklärung zur Barrierefreiheit

tempoZeitarbeit setzt sich dafür ein, seine Website und digitale Dienste im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das die EU-Richtlinie 2019/882 umsetzt, barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote in Deutschland gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 bzw. 2.2).

Stand der Barrierefreiheit

Nach einer Selbstbewertung entspricht unsere Website mit integriertem Jobportal derzeit teilweise den Anforderungen der WCAG 2.1 bzw. 2.2 auf Konformitätsstufe AA.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Manche Bilder auf der Website verfügen über keine oder unzureichende Alternativtexte (WCAG 1.1.1). 
  • Einige Texte weisen einen unzureichenden Farbkontrast auf, was die Lesbarkeit beeinträchtigt (WCAG 1.4.3).
  • Die eingebundenen PDFs (z. B. Tarifwerke) sind nicht barrierefrei, da sie keine ausreichende Struktur oder Textalternativen bieten (WCAG 1.3.1, 4.1.2).
  • Manche Elemente, wie z. B. Slider mit Kundenstimmen, Cookie-Pop-up oder Formulare sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar (WCAG 2.1.1).
  • Einige Fokus-Indikatoren sind nicht ausreichend sichtbar, was die Navigation für Tastaturnutzer:innen erschwert (WCAG 2.4.7).
  • Manche automatisch rotierende Slider können nicht pausiert werden, was Nutzer:innen mit kognitiven Einschränkungen beeinträchtigen kann (WCAG 2.2.2).
  • Manche Links sind nicht eindeutig als solche erkennbar, was die Navigation erschwert (WCAG 2.4.4).
  • Teilweise werden Überschriftenebenen übersprungen, was die Struktur für Screenreader-Nutzer:innen beeinträchtigt (WCAG 1.3.1).
  • Manche Inhalte verwenden komplexe Sprache, was die Verständlichkeit für einige Nutzer:innen einschränkt (WCAG 3.1.5). 
  • Einige Abschnitte mit Blocksatz beeinträchtigen die Lesbarkeit, insbesondere für Nutzer:innen mit Sehbehinderungen (WCAG 1.4.8). 
  • Manche Bereiche der Website verwenden keine ARIA-Landmarken, was die Navigation für assistive Technologien erschwert (WCAG 4.1.2).

Maßnahmen zur Verbesserung

tempoZeitarbeit arbeitet kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern und berücksichtigt hierbei aktuelle Standards und gesetzliche Anforderungen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung durch tempoZeitarbeit. Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der WCAG 2.1 bzw. 2.2 durchgeführt. 

Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Vorschläge zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Marktüberwachungsbehörde

Sollten Sie mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung unzufrieden sein oder Ihre Anfrage bei uns nicht zufriedenstellend bearbeitet worden sein, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist dies die zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR).

Ihre Anfragen richten Sie an:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-​Mail: MLBF@ms.sachsen-​anhalt.de

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